Die Qualität von Flucht- und Rettungswegen entscheidet im Notfall oft über Leben und Tod.

Unsere Fachleute beurteilen Flucht- und Rettungswege nach vorgegebenen Kriterien, arbeiten ganzheitliche Lösungen aus und machen Kunden auf Grenzfälle aufmerksam. Bei der Beurteilung von Flucht- und Rettungswegen sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

Breite und Distanz von Flucht- und Rettungswegen

Flucht- und Rettungswege müssen die Vorgaben der jeweiligen Baubewilligung in Bezug auf die Distanz und Breite erfüllen. Ohne Bewilligung durch die kantonale Gebäudeversicherung dürfen Fluchtwege zudem nicht verändert werden.

Feuerbeständige Türen (EI30 bzw. EI60)

Türen in Brandabschnitten müssen einem Brand eine bestimmte Zeit (EI30 = mindestens 30 Minuten, EI60 = mindestens 60 Minuten) standhalten können. Wir beurteilen betroffene Türen bezüglich Brandwiderstand und ersetzen sie nötigenfalls inklusive der damit verbundenen Komponenten.

Fluchtwegtaugliche Schlösser und Beschläge

In den Brandschutznormen EN 179 und EN 1125 sind die Beurteilung sowie die erforderliche Beschaffenheit von Schlössern und Beschlägen für Flucht- und Rettungstüren geregelt. Beide Normvorgaben schreiben vor, dass mechanische Türverschlüsse nach einer Handbewegung und elektronische nach höchstens zwei Handbewegungen offen stehen müssen. Zudem ist obligatorisch, dass Fluchttüren nach dem Begehen von Personen automatisch wieder schliessen.

Notlicht und Signalisation

Beleuchtung und Signalisation von Flucht- und Rettungswegen helfen sicherzustellen, dass Besucher im Brandfall ein Gebäude schnell und sicher verlassen können.