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Unsere Fachleute beurteilen Flucht- und Rettungswege nach
vorgegebenen Kriterien, arbeiten ganzheitliche Lösungen aus und
machen Kunden auf Grenzfälle aufmerksam. Bei der Beurteilung von
Flucht- und Rettungswegen sind insbesondere folgende Aspekte zu
beachten:
Breite und Distanz von Flucht- und Rettungswegen
Flucht- und Rettungswege müssen die Vorgaben der jeweiligen
Baubewilligung in Bezug auf die Distanz und Breite erfüllen. Ohne
Bewilligung durch die kantonale Gebäudeversicherung dürfen
Fluchtwege zudem nicht verändert werden.
Feuerbeständige Türen (EI30 bzw. EI60)
Türen in Brandabschnitten müssen einem Brand eine bestimmte Zeit
(EI30 = mindestens 30 Minuten, EI60 = mindestens 60 Minuten)
standhalten können. Wir beurteilen betroffene Türen bezüglich
Brandwiderstand und ersetzen sie nötigenfalls inklusive der damit
verbundenen Komponenten.
Fluchtwegtaugliche Schlösser und Beschläge
In den Brandschutznormen EN 179 und EN 1125 sind die Beurteilung
sowie die erforderliche Beschaffenheit von Schlössern und Beschlägen
für Flucht- und Rettungstüren geregelt. Beide Normvorgaben schreiben
vor, dass mechanische Türverschlüsse nach einer Handbewegung und
elektronische nach höchstens zwei Handbewegungen offen stehen
müssen. Zudem ist obligatorisch, dass Fluchttüren nach dem Begehen
von Personen automatisch wieder schliessen.
Notlicht und Signalisation
Beleuchtung und Signalisation von Flucht- und Rettungswegen
helfen sicherzustellen, dass Besucher im Brandfall ein Gebäude
schnell und sicher verlassen können.
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