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Aussenkamera

Innenkamera

Innenkamera (Domkamera)
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In England und den USA sind Video-Kameras ein sehr
verbreitetes Mittel, um Sicherheit zu gewährleisten. In der Schweiz
hingegen ist der Einsatz von Video nicht ganz unumstritten, da hier
der Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert geniesst. Trotz
teilweise berechtigter Bedenken muss jedoch festgehalten werden,
dass Video-Kameras ein sehr effizientes Mittel für Prävention und
Aufklärung von Straftaten darstellen.
Mittlerweile wurden die Vorschriften auch in der
Schweiz etwas gelockert und Video-Überwachung ist teilweise möglich.
Es kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, wann der Einsatz von
Video zulässig ist und wann nicht –jeder Fall muss einzeln beurteilt
werden.
Einen wichtigen Dienst können Video-Kameras im
Bereich der Zutrittskontrolle leisten: Sie werden zur
Personenvereinzelung eingesetzt, d.h. sie gewährleisten, dass nicht
mehrere Personen gleichzeitig einen Durchgang passieren können. Die
Kamera erkennt, wenn sich mehr als eine Person in einer
Durchgangsschleuse befindet und die Tür öffnet sich nicht. Damit
wird ein schneller Zu- und Austritt – insbesondere von mehreren
Personen – verunmöglicht. Dies kann beispielsweise bei einer Bank
wirkungsvoll sein, um Überfällen vorzubeugen.
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