Video-Einsatz sorgt für Prävention und Aufklärung von Straftaten


Aussenkamera


Innenkamera


Innenkamera (Domkamera)

 

In England und den USA sind Video-Kameras ein sehr verbreitetes Mittel, um Sicherheit zu gewährleisten. In der Schweiz hingegen ist der Einsatz von Video nicht ganz unumstritten, da hier der Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert geniesst. Trotz teilweise berechtigter Bedenken muss jedoch festgehalten werden, dass Video-Kameras ein sehr effizientes Mittel für Prävention und Aufklärung von Straftaten darstellen.

Mittlerweile wurden die Vorschriften auch in der Schweiz etwas gelockert und Video-Überwachung ist teilweise möglich. Es kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, wann der Einsatz von Video zulässig ist und wann nicht –jeder Fall muss einzeln beurteilt werden.

 Einen wichtigen Dienst können Video-Kameras im Bereich der Zutrittskontrolle leisten: Sie werden zur Personenvereinzelung eingesetzt, d.h. sie gewährleisten, dass nicht mehrere Personen gleichzeitig einen Durchgang passieren können. Die Kamera erkennt, wenn sich mehr als eine Person in einer Durchgangsschleuse befindet und die Tür öffnet sich nicht. Damit wird ein schneller Zu- und Austritt – insbesondere von mehreren Personen – verunmöglicht. Dies kann beispielsweise bei einer Bank wirkungsvoll sein, um Überfällen vorzubeugen.