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Wer sich optimal gegen Einbruch schützen will, sollte sich
zunächst mal seines Schutzziels bewusst werden. Entscheidend bei der
Definition des Schutzziels ist, ob Einbrecher an der Aussenhaut des
Gebäudes aufgehalten oder nur einzelne Räume im Wohnbereich
geschützt werden sollen. Zudem macht es einen Unterschied, ob
Personen oder Sachwerte geschützt werden sollen.
In den meisten Fällen entscheiden sich unsere Kunden für
sämtliche Bereiche:
Sicherheit für Menschen, Güter und Sachanlagen. Am definierten
Schutzziel orientieren sich dann sämtliche anschliessenden
Planungsschritte.
Für das Ausarbeiten der Schutzziele sollten folgende Fragen
beantwortet werden:
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs bzw.
Überfalls?
- Wie hoch könnte der Schaden sein?
- Von welcher Täterschaft wird ausgegangen?
- Wo sind die zu schützenden Werte gelagert?
- Was lässt sich nicht versichern?
- Wie lange darf der Betrieb durch ein Ereignis gestört sein?
- Wo sind Schwachstellen im Gebäude?
- Wann arbeiten Personen in den Räumen? (Tag? / Nacht? / Tag
und Nacht?)
- Wie lange dauert die Interventionszeit der
Interventionskräfte?
- Wieviel Geld können Sie für die Sicherheitsmassnahmen
einsetzen?
- Welches Restrisiko sind Sie bereit zu tragen?
Im Rahmen der Erarbeitung des Sicherheitskonzepts werden anschliessend Lösungsmöglichkeiten
gesucht, die lückenlos und auf ausgeglichenem Sicherheitsniveau das
Schutzziel erreichen.
Beispiele möglicher Schutzziele:
- Die Gebäudehülle widersteht Einbruchversuchen von
Gelegenheitstätern mit einfachen Werkzeugen.
- Räumlichkeiten in denen (erhebliche) Werte aufbewahrt werden,
müssen mindestens der Widerstandsklasse WK 3 nach EN 1627 - 1630
entsprechen.
- Daten werden ausserhalb der Betriebszeiten gesichert aufbewahrt.
 
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für Einbruchschutz, Lagerhausweg 10, 3018 Bern, Schweiz
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