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Gitter werden von Einbrechern nur selten
angegriffen. Dies gilt auch für gut verankerte Ziergitter vor
einsehbaren, offenen Fenstern. Gitter an nicht einsehbaren Stellen
müssen jedoch stabiler sein. Besonders wichtig sind gegen Lösen
gesicherte Schrauben und Dübel.

einbruchhemmende Fenstergitter und Gittertüren nach EN 1627 - 1630
Fenstergitter
Durch den Einbau geprüfter (nach EN 1627 - 1630)
einbruchhemmender Gitter mindestens der Widerstandsklasse 2 (WK 2)
wird ein guter Einbruchschutz erreicht. Die Gitter werden einer
praxisgerechten Prüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es
in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z.B. Anbindung
an das Mauerwerk).
Widerstandsklassen
Einbruchhemmende Gitter werden nach EN 1627 - 1630
in sechs Widerstandsklassen (WK 1 - WK 6) eingeteilt, wobei WK 6 die
sicherste Klasse darstellt. Empfehlenswert sind Gitter ab der
Widerstandsklasse 2.
Anforderungen an Gitter
- Die Erreichbarkeit der Gitter mit Kraftfahrzeugen ist nach
Möglichkeit durch bauliche Massnahmen zu erschweren.
- Gitter dürfen keine durchstiegsfähigen Öffnungen aufweisen.
- Die Anbindung muss so gestaltet sein, dass es nicht möglich
ist, das montierte Gitter derart zu belasten, dass die
Verankerungen aus dem Untergrund (z.B. Mauerwerk) gezogen werden
können.
- Befestigungen müssen den einbruchhemmenden
Leistungsmerkmalen des jeweiligen Gitters entsprechen. Der
Hersteller hat hierzu die entsprechenden Montage- und
Befestigungsmethoden vorzugeben und deren Eignung darzulegen.
Gittertüren
Gittertüren sollten den Sicherheitsmerkmalen
analog der Norm EN 1627 - 1630 entsprechen.
Anforderungen an Gittertüren
- Mehrfachverriegelung
- Stabile Bänder mit Hintergreifbolzen
- Winkel- oder Aufsetzstahlzargen fest mit Mauerwerk verbunden
- Schliesszylinder und Sicherheitslangschilder
 
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