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Verwenden Sie nur geprüfte Sicherheitselemente
nach den gültigen Normen EN 1627 - 1630! Nur diese geben Ihnen die
Gewissheit, dass die geforderte Widerstandsklasse erreicht wird. Das
Zertifikat stellt die Nachweisbarkeit der geforderten
Widerstandsklassen sicher. Zudem kann auf dem Bau nachvollzogen
werden, ob die Norm eingehalten wurde. Die korrekte Montage ist von
der ausführenden Fachfirma zu bestätigen.
Zertifikate und sogenante Prüfzeugnisse, die nicht
von einem anerkannten Prüfinstitut stammen, bringen später oft
negative Überraschungen und Unannehmlichkeiten. Nach geltendem Recht
muss eine Angabe über eine Tür oder ein Fenster nach folgendem
Prinzip gemacht werden: „Geprüft nach EN 1627‑1630 in der
Widerstandsklasse 2“. Wenn diese Angaben gemacht werden, kann der
Käufer davon ausgehen, dass das Tür- oder Fensterelement von einem
vorgegebenen Werkzeugsatz geprüft worden ist und die vorgegebene
Einbruchwiderstandszeit erfüllt hat.
Tipp 1:
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Verwenden Sie nur geprüfte
Sicherheitselemente
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Tipp 2:
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Lassen Sie sich die korrekte
Montage von der ausführenden Fachfirma bestätigen
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(Klicken Sie das Bild an, um das 2-Seitige PDF-File zu öffnen.)

Prüfzeugnis für eine einbruchhemmende Tür
 
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für Einbruchschutz, Lagerhausweg 10, 3018 Bern, Schweiz
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