Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind auf sämtliche Verträge zwischen BST Sicherheitstechnik AG (nachfolgend „BST“) und Kunden betreffend Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen (wie z.B. Planung, Montage, Software-installationen, Kontrollen, Wartung, Störeinsätze, Beratung, Schulung usw.) anwendbar und schliessen die Anwendung von etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Als Kunden gelten sowohl Endkunden als auch Wiederverkäufer.

1.2  Von den AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, soweit sie vorab von BST schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen BST und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Kunden durch BST („Auftragsbestätigung“) zustande. Lieferungen und Leistungen von BST sind in der Auftragsbestätigung abschliessend umschrieben. Als Vertragsbestandteile gelten in absteigender Priorität (i) die Auftragsbestätigung von BST, (ii) die Bestellung des Kunden, (iii) ein etwaiges BST-Angebot sowie (iv) die AGB. Anderweitige schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kataloge, Broschüren, Preislisten, Berichte, technische Zeichnungen und Pläne sowie Empfehlungen etc. stellen grundsätzlich keine Angebote von BST oder Vertragsbestandteile dar und sind folglich nur dann verbindlich, wenn BST diese im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich für verbindlich erklärt.

Ein Auftrag an die BST kann auch in mündlicher Form erteilt werden, z.B. via Telefon.

 

3. Preise; Zahlungsbedingungen; Verzug; Verrechnungsverbot

3.1  Angebote, Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten. Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – netto ab Werk in Schweizer Franken zzgl. MwSt. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Verpackung etc. gehen zu Lasten des Kunden.

 

3.2  Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind BST-Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne Abzug. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem in der Rechnung angegebenen Konto in Schweizer Franken gutgeschrieben ist und zur freien Verfügung von BST steht. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins zu entrichten, der 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt, mindestens jedoch 8% beträgt.

Ohne anderslautende Vereinbarung ist der Preis wie folgt zu bezahlen:

- Beträge bis CHF 10'000.00: 30 Tage netto

- Beträge über CHF 10'000.00:

1/3 bei Auftragserteilung

1/3 bei Montagebeginn

1/3 bei Montageende, 30 Tage netto

 

3.2 Ohne anderslautende Vereinbarung hat der Kunde die Rechnungen der BST wie folgt zu bezahlen:

- Beträge bis CHF 10'000.00: innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum

- Beträge über CHF 10'000.00:

1/3 innert 5 Tagen ab Auftragserteilung

1/3 bis zum Montagebeginn

1/3 innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum der Schlussrechnung

 

3.3  Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig.

 

3.4  Der Mindestfakturawert beträgt CHF 50.– zuzüglich Porto und Verpackung, für Bestellwerte unter CHF 50.00 verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 30.– pro Bestellung

 

3.4 Bei Bestellungen unter CHF 50.00 (exkl. Porto und Verpackung) verrechnet die BST einen Kleinmengenzuschlag von CHF 30.00 pro Bestellung.

 

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1  Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Kunden über.

 

4.2  Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die BST nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

BST bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis die Rechnungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig bezahlt sind. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt der Kunde BST, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den anwendbaren Gesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferten Waren auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten, separat lagern und zu Gunsten von BST gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von BST weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

 

6. Lieferung; Liefertermine

6.1  Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der Versand aller Waren erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird nur auf dessen Wunsch transportversichert. Ohne besondere Instruktion des Kunden ist BST frei in der Wahl der Versandart. Der Kunde hat die Lieferungen nach Erhalt umgehend zu prüfen und etwaige Transportschäden dem Transportunternehmen innerhalb von 10 Tagen zu melden.

 

6.2  Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von BST schriftlich bestätigt wurden. Kann BST Liefertermine nicht einhalten, informiert sie den Kunden umgehend. BST hat Anspruch auf eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Annahmeverweigerung. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

7. Änderung oder Stornierung von Bestellungen

Nach erfolgter Auftragsbestätigung durch BST können Bestellungen des Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von BST geändert oder storniert werden. Eine Änderung wird am Tag der schriftlichen Zustimmung von BST wirksam. In diesem Fall hat der Käufer sämtliche direkten und indirekten Kosten oder Aufwendungen zu erstatten, die BST durch die Änderung entstanden sind.

 

8. Rücksendungen

Ware, die BST der Bestellung entsprechend bestätigt und geliefert hat, kann nur mit Zustimmung der BST innert 30 Tagen ab Warenerhalt zurückgesandt werden. Für kundenspezifisch bestellte oder produzierte Ware wird keine Gutschrift erstellt. Allfällige Versand- und Verpackungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Rücksenders.

 

9. Verpackung

Die Verpackungskosten für Waren sind nicht im Preis inbegriffen und werden von BST separat in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.

10. Dienstleistungen

10.1  Das Honorar für Dienstleistungen von BST, Pikettdienstzuschläge sowie Einsatzpauschalen und Reisekosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von BST.

 

BST behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit anzupassen.

 

10.2  Der Kunde macht BST rechtzeitig auf alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie sonstigen Besonderheiten aufmerksam, die bei der Erbringung von Dienstleistungen beachtet werden müssen.

 

10.3  Der Kunde stellt sicher, dass die Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind und alle nötigen Vorkehrungen getroffen wurden, dass BST ihre Dienstleistungen ohne Behinderung oder Unterbrechungen erbringen kann. Der Kunde muss BST mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich über einen geeigneten Ausführungstermin informieren und mit den erforderlichen Unterlagen bedienen.

 

10.4  Werden Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht, stellt der Kunde die erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom, Notstromversorgung, Stellflächen, Arbeitsplätze sowie die nötige Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung.

 

10.5  Sind Mehrarbeiten oder Überzeiten erforderlich oder entstehen Wartezeiten aus Gründen, die BST nicht zu vertreten hat (bauseitige Verzögerungen, Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten, Rücksichtnahme auf hausgebundene Vorschriften usw.), trägt der Kunde die zusätzlichen Honorar-, Reise- und Verpflegungskosten nach Massgabe der jeweils gültigen Preisliste. BST ist jederzeit berechtigt, für die Erbringung von Dienstleistungen Dritte beizuziehen bzw. die Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

 

11. Abnahme; Mängelrüge

Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel innert 7 Tagen seit Lieferung schriftlich per Einschreiben zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Der Kunde darf die Annahme von Waren wegen geringfügigen Defekten, die die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen oder Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, nicht verweigern.

 

12. Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Empfang der Lieferungen und Leistungen oder, soweit BST auch Dienstleistungen erbringt, mit deren Beendigung. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und BST Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

 

Die Garantie beträgt 2 Jahre für alle von BST gelieferten Teile ab Abnahme, oder Fakturadatum, sofern keine Abnahme erfolgt. Für Mängel innerhalb der Garantie hat BST ein grundsätzliches Nachbesserungsrecht. Bei nachweisbaren Material- oder Montagefehlern erfolgt eine kostenlose Reparatur oder Lieferung der notwendigen Teile. Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützung und Verschleissteile, sowie die Folgen von unsachgemässer Behandlung, Beschädigung oder Reparaturen durch den Besteller oder durch Dritte.

Für Mängel an Lieferungen, die vom Besteller vorgeschrieben sind, übernimmt BST die Garantie im Rahmen der Garantieleistungen der Unterlieferanten.

Die Garantie ist nur gewährleistet, wenn die jährliche Wartung nach Herstellerangaben durchgeführt wurde.

 

13. Haftung

13.1  Die Haftung von BST setzt die rechtzeitige Erhebung von Mängelrügen durch den Kunden voraus.

 

13.2  Die Haftung von BST ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte oder Folgeschäden wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Software wird generell keine Gewährleistung/Haftung übernommen. Insbesondere übernimmt BST keine Gewährleistung bzw. Haftung für den ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb der Software unter beliebigen Einsatzbedingungen noch für den störungsfreien Betrieb in Verbindung mit anderen vom Kunden betriebenen Software-Programmen.

 

13.3  Bei Mängeln, für welche BST gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen von BST liegt. Preisminderung oder Wandlung sind ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

 

14. Geheimhaltung

Als vertrauliche Informationen gelten (i) Informationen bezüglich der Produkte, unabhängig von ihrem Träger (Konstruktionen, Handbücher, Software, Hardware usw.), (ii) alle anderen Informationen, die im Sinne dieser AGB anerkannt werden müssen und (iii) Informationen bezüglich der industriellen oder Handelstätigkeiten von BST. Über vertrauliche Informationen hat der Kunde strikte Geheimhaltung zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BST Dritten bekannt zu geben. Der Kunde wird zudem sämtliche erforderlichen Massnahmen treffen, um die unbewilligte Freigabe von vertraulichen Informationen zu verhindern und seinen Angestellten nur soweit erforderlich Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren und die Angestellten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Verstösst der Kunde gegen die Geheimhaltungsverpflichtung, hat er BST für alle Schäden oder Verluste schadlos zu halten, einschliesslich entgangenen Gewinns.

 

15. Geistiges Eigentum

Der Kunde anerkennt die ausschliesslichen Rechte von BST am geistigen Eigentum sowie am Know-how im Zusammenhang mit sämtlichen Waren, Lieferungen und Leistungen, sowie an sämtlichen Dokumentationen wie z.B. Offerten, Produktebeschreibungen und Handbüchern, technischen Unterlagen etc. BST ist alleinige Inhaberin sämtlicher Schutzrechte im Zusammenhang mit ihren Produkten und Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschliesslich Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte etc. sowie an allem Know-how und an weiteren mit den Produkten im Zusammenhang stehenden Rechten. Das ausschliessliche Geistige Eigentum von BST erstreckt sich auch auf Neu- und Weiterentwicklungen, Modifikationen und Verbesserungen von Produkten, neuen Software-releases und -patches etc. Die Nutzung des geistigen Eigentums durch den Kunden ist beschränkt auf den vereinbarten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von BST.

 

16. Datenschutz

BST ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten. Der Kunde ist insbesondere damit einverstanden, dass BST solche Daten auch Dritten in der Schweiz und im Ausland zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen bekanntgeben wird.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1  Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.

 

17.2  Die AGB sind jeweils in ihrer aktuellen Version auf der Website www.einbruchschutz.ch publiziert. BST ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.

 

17.3  Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Die Wirksamkeit des Hauptvertrages und der restlichen Bestimmungen dieser AGBs wird dadurch nicht berührt.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1  Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht).

 

18.2  Gerichtsstand ist Bern BE. BST Sicherheitstechnik AG ist jedoch auch berechtigt, den Kunden alternativ an dessen Sitz zu belangen.