Flucht- und Rettungswege entscheiden im Notfall über Leben und Tod

 


 Unsere Fachleute beurteilen Flucht- und Rettungswege nach den Vorgaben von VKF und GVB, erarbeiten ganzheitliche Lösungen und machen Kunden auf Grenzfälle aufmerksam. Bei der Beurteilung von Flucht- und Rettungswegen sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

 

 

 

Feuerbeständige Türen (EI30 bzw. EI60)

Türen in Brandabschnitten müssen einem Brand eine bestimmte Zeit (EI30 = mindestens 30 Minuten, EI60 = mindestens 60 Minuten) standhalten können. Im entsprechenden Prüfverfahren werden die Brandabschnitte kontinuierlich auf über 800° Celsius erhitzt. Wir beurteilen betroffene Türen bezüglich Brandwiderstand und ersetzen sie nötigenfalls inklusive der damit verbundenen Komponenten.

 

Fluchtwegtaugliche Schlösser und Beschläge

In den Europäischen Normen EN 179 und EN 1125 sind die Beurteilung sowie die erforderliche Beschaffenheit von Schlössern und Beschlägen für Fluchtwege und Rettungswegtüren geregelt. Beide Normvorgaben schreiben vor, dass mechanische Türverschlüsse nach einer Handbewegung und elektronische nach höchstens zwei Handbewegungen entriegelt sein müssen. Zudem ist obligatorisch, dass Fluchttüren nach dem Begehen von Personen automatisch wieder schliessen.

 

Notlicht und Signalisation

Beleuchtung und Signalisation von Fluchtwege und Rettungswegen helfen sicherzustellen, dass alle Personen im Brandfall ein Gebäude schnell und sicher verlassen können.

 


1. Breite und Distanz von Flucht- und Rettungswegen

 

Fluchtwege und Rettungswege müssen die Vorgaben der jeweiligen Baubewilligung in Bezug auf die Distanz und Breite erfüllen. Ohne Bewilligung durch die kantonale Gebäudeversicherung dürfen Fluchtwege zudem nicht verändert werden.


2. Fluchtwegtaugliche Schlösser und Beschläge

 

In den Europäischen Normen EN 179 und EN 1125 sind die Beurteilung sowie die erforderliche Beschaffenheit von Schlössern und Beschlägen für Fluchtwege und Rettungswegtüren geregelt. Beide Normvorgaben schreiben vor, dass mechanische Türverschlüsse nach einer Handbewegung und elektronische nach höchstens zwei Handbewegungen entriegelt sein müssen. Zudem ist obligatorisch, dass Fluchttüren nach dem Begehen von Personen automatisch wieder schliessen.